Fliesenverlegung    Fugenlose Duschen     Badsanierung     Fiberglas Dekor 

Wachter Leopold

FLIESE & BAD

WACHTER LEOPOLD e.U.

Eingetragenes Einzelunternehmen 

Inhaber: Leopold WACHTER

 

FN: 505107 f 

FB-Gericht: Korneuburg

Sitz:  Gewerbepark 1A, 2134 Staatz

Tel.: 0660 433 15 66

E-Mail: office@flieseundbad.at

www.flieseundbad.at 


Die Internetseite www.flieseundbad.at und alle darin enthaltenen Texte und Bilder sowie das eigene Logo und das Design sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterverwendung der Inhalte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Inhaber der Firma „FLIESE & BAD WACHTER Leopold e.U.“ erlaubt.



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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.



 AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren als AGB bezeichnet) gelten für sämtliche Aufträge der Firma FLIESE & BAD WACHTER LEOPOLD e.U. 2134 Staatz, Gewerbepark 1A. als Auftragnehmer (AN) mit seinen Auftraggebern (AG). Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Werklieferungsverträge zwischen dem AG und dem AN, so dass es nicht in jedem einzelnen Fall der Übergabe bzw. Übersendung der AGB bedarf.

Auftrag
• Alle unsere Preise laut schriftlichem, mündlichem oder telefonischem Offert sind freibleibend.
• Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben.   Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen des Vertrages können nur schriftlich anerkannt werden, spätestens jedoch 3 Werktage nach Vertragsabschluss.
• Für nicht gemeldete Fehler auf unserem Angebot, können wir nicht haftbar gemacht werden.
• Eventuelle Sonderleistungen die durch den AG extra gewünscht werden, bzw. nachträgliche Änderungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
• Angebote, Kostenvoranschläge und Leistungsverzeichnisse unseres Unternehmens gehen davon aus, dass die vom Kunden beigestellten Gewerke für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nach Beginn der Arbeiten heraus, dass das Gewerk nicht geeignet oder mangelhaft war, so hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand als zusätzliches Entgelt zu tragen.
• Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 15 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.
• Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
• Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die technischen ÖNORMEN insbesondere ÖNORM B2207 und B2213, weiters gilt die allgemeine Vertragsnorm B 2110 und die OIB-Richtlinie.

Preise - Zahlung
• Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Leistung sofort nach Rechnungserhalt fällig.
• Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Belastung, mindestens jedoch 12 % p.a., berechnet.
• Bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug gelten gewährte Rabatte, Nachlässe, usw. als nicht gewährt, so dass die unverminderten Bruttopreise zur Verrechnung gelangen.
• Skontoabzüge sind separat zu vereinbaren.
• Der AG ist nicht berechtigt, gegen uns wegen Fehllieferungen, Qualitätsmängel, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und dergleichen Schadenersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, dass wir für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens einzustehen haben.
• Kommt es während eines unterschriebenen Auftrages zu einer unüberwindbaren Preiserhöhung vom Fliesenhersteller oder Zubehörlieferanten, dann sind wir berechtigt, diese dem AG weiter zu verrechnen.
• Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.

Material – Qualität
• Jedes Material ist einzigartig. Die bei Natursteinen, Fliesen, Glasmosaiken und Hölzern vorkommenden Farbunterschiede, Einschlüsse, Abweichungen in der Maserung, Trübungen, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und stellen keine Wertminderung oder einen Mangel dar. Auch bei Lieferungen nach Muster sind Abweichungen dieser Art bei Naturprodukten unvermeidlich und gelten nicht als Mangel. Diesbezügliche Reklamationen können jedenfalls nach Verarbeitung oder Verlegung der Ware nicht anerkannt werden.
• Bei unterschiedlicher Materialstärke von Fliesen und Gestaltungselementen (Platten, Bordüren, Mosaike, Bruch, etc.) kann es sein, dass die Gestaltungselemente nach der Verlegung etwas vorstehen oder zurückspringen – dies ist kein Reklamationsgrund.
• Stornierungen oder Rücknahmen von Bestellungen sind nicht möglich.
• Die Retournahme von Lagerware ist nur in ganzen Kartons original verpackt möglich. Bei Retourware wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes berechnet.
• Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. Solche vom Kunden beigestellten Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
• Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. (sichtbare und optische Mängel).
• Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat (Mitwirkungspflicht), die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
• Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
• Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
• Beim Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat der AN die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache, aber auch Preisminderung unabhängig eines unverhältnismäßigen Aufwandes.
• Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangel dar.
• Zur Mängelbehebung sind uns seitens des AG zumindest zwei Versuche einzuräumen.
• Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
• Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.  Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
• Zementäre Fugenmassen in intensiven (z.B. braun, anthrazit, schwarz etc.) und sehr hellen Farbtönen können mit der Zeit durch Verschmutzungen, Reinigung, Wasseranfall oder ähnlichen ihre Farbe ungleichmäßig verändern. Dies ist eine natürliche Eigenschaft von zementären Fugen und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
• Bei Ausschnitten von großformatigen Fliesen kann es unter Umständen nach einiger Zeit zu Haarrissen bei den Ausschnitten kommen, auch bei sorgfältigster Ausführung und Verarbeitung der Materialien. Dieser Umstand kann auch erst Monate nach der Ausführung auftreten und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
• Wenn wir keine weiteren detaillierten Informationen von Seiten des AG erhalten, gehen wir davon aus, dass die Höhe der anschließenden Böden bereits beim Estrich berücksichtigt wurde. Wir benötigen für den Aufbau Fliesenstärke + 3 mm Kleber.
• Lt. Ö-NORM ist im Dusch- und Badewannenbereich eine Feuchtigkeitsabdichtung an Wand und Boden vorgeschrieben, kommt diese nicht zur Ausführung übernehmen wir für etwaige Folgeschäden keinerlei Haftung.
• Der AN übernimmt keinerlei Haftung für das Material, falls dieses auf der Baustelle durch Bruch oder Diebstahl abhandenkommt.
• Sofern der AN zur Leistung von Schadenersatz herangezogen werden soll, sind alle gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches vom AG zu beweisen. Die Ersatzpflicht des AN ist jedenfalls auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
• Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler bei Stemmarbeiten im Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
• Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem AG ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Alle unsere Angebote erfolgen auf Grund der oben angeführten Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird; durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt.




Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

FLIESE & BAD WACHTER LEOPOLD e.U.

Tel.: 0660 433 15 66, E-Mail: office@flieseundbad.at

Anschrift: Gewerbepark 1A, 2134 Staatz

 

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Die Webseite wurde von Dominik Wachter und Leopold Wachter erstellt.


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